Vereine mit Verwaltungsvollmacht

Exkursion in das große rechtliche Desaster der Verbände!

Jeder Kleingartenverein sollte eigentlich froh sein, wenn er von seinem Verband für seine Kleingartenanlage eine sogenannte „Verwaltungsvollmacht“ hat und dem danken, wer das damals ursprünglich rechtlich verzapft hat. Klingt komisch, ist aber so.

Das Blöde ist nur, das die überalterten Vorstände gar nicht wissen, was sie da wirklich in der Hand haben. Es kursieren im gesamten Bundesverband so viele Verwaltungsvollmachten, welche zum überwiegenden Teil aus der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei stammen. 

Das Ganze ist konträr relativ einfach auf den Punkt gebracht.

  1. Der Kleingartenverein ist der „Verwalter“ und erhält dafür keine Entschädigung. (Hoch lebe das kostenlose Vereins-Leben für Verbände!) 25,00 € pro Parzellen (derzeit üblich) und pro Jahr wären da schon angebracht, die der Verband/Generalverächter an den Verein zahlen sollte. Das kann man in einigen Urteilen der Verwaltung übrigens nachlesen.
  2. Der Verein muss für jede Parzelle Verbandsbeitrag bezahlen, obwohl die Parzelle (des Verbandes/Generalverpächter) nicht verpachtet ist. Geht´s noch? Der Verwalter bzw. Verein soll das bezahlen bzw. eventuell auf die Pächter umlegen?
  3. Der Verein muss die kompletten Pacht-Abrechnungen selbst erstellen, zuschicken und ggf. Mahnverfahren einleiten, was eigentlich die Aufgabe des Verbandes (Generalverpächter) wäre. Wer trägt denn hier die Kosten?
  4. Bei Kündigungen ist prinzipiell ein „Wertgutachten“ notwendig. Wieso soll ich das als Verein bezahlen? Wieso soll ich das bezahlen, wenn ich den Garten kündige? Wieso soll ich das bezahlen, wenn ich einen Garten übernehme? Wer bezahlt das denn nun?
  5. Der Verein soll nach der Kündigung des Pächters den Garten übernehmen? Nein, das ist Aufgabe des Verbandes/Generalverpächters. Der Verein wird dafür auch nicht bezahlt!
  6. Übernahmen und Übergaben muss der Verband/Generalverpächter lösen. Der Verein ist mit einer Verwaltungsvollmacht  prinzipiell nicht für die Räumung oder den Rückbau verantwortlich!
  7. Mit einer Verwaltungsvollmacht handelt der Verein als „Verwalter“ (der dafür bezahlt werden muss) und nicht als Eigentümer/Generalverpächter.

Auch ein Verein muss wirtschaftlich nicht nur Denken, sondern auch Arbeiten. Hier gibt es noch sehr großen Nachholebedarf!


P. S.: Das ist keine Rechtsberatung , aber wacht jetzt endlich langsam alle mal auf? (sm)


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