Das Planungsrecht steht dem Kleingärten entgegen

Aus den Grabeland-Flächen an der Hohenbruchstraße im Siepen in Neviges werden keine Kleingärten

Im Siepen verpachtet die Stadt Velbert mehrere Flächen als sogenanntes Grabeland. Das ist streng geregelt: Die Flächen dürfen ausschließlich „hobbygärtnerisch“ genutzt werden, also für den Anbau von Pflanzen oder etwa Hochbeeten. Die Flächen sind nach dem Bundeskleingartengesetz eben keine „Kleingärten“ im Sinne der rechtlichen Definitionen. Gartenhäuser oder Lauben dürfen darauf eigentlich nicht gebaut werden und auch bei Umwandlung in „Gärten“ nur unter bestimmten Voraussetzungen.