Die Beteiligten streiten über die Heranziehung zu Kurabgaben
Der in A-Stadt wohnhafte Kläger ist Eigentümer eines Kleingartens im Gebiet der Gemeinde G., einem staatlich anerkannten Erholungsort.
Der Kleingarten ist mit einem zu DDR-Zeiten errichteten Bungalow mit einer Grundfläche von mehr als 24 m² bebaut, der über ein ausgebautes Dachgeschoss verfügt. Der Bungalow ist an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen. Elektrizität ist ebenfalls vorhanden.
VG Greifswald, Urteil vom 19. Okt. 2011 – 3 A 1716/08 – weiter lesen …