Bundesgericht Schweiz – Illegale Gartenanlage

(Urteil 1C_79/2022 vom 30.09.2022)

Illegale Gartenanlage am Hallwilersee muss rückgebaut werden
Eine Grundstückbesitzerin in Meisterschwanden AG am Hallwilersee muss nicht bewilligte Sitzplätze, einen Sandkasten und einen Steingarten rückbauen. Das Bundesgericht hat einen Beschwerdeentscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts bestätigt.

Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sei «verhältnismässig», geht aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Parzelle in Tennwil (Gemeinde Meisterschwanden) liege nicht nur in der Landwirtschaftszone und im Gebiet des Hallwilersee-Schutzdekretes sondern auch im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN).