Der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (kurz VKSK) war eine 1990 aufgelöste Massenorganisation in der Deutschen Demokratischen Republik.
Vorläufer des VKSK waren Orts- und Kreisverbände des Kleingartenwesens, die in Folge der am 23. November 1948 erlassenen „Anordnungen über die Bildung der Kleingartenhilfe des FDGB“ gegründet wurden. Die „Kleingartenhilfe des FDGB e. V.“ wurde am 20. März 1950 als gemeinnützig anerkannt, am 3. Juli 1952 stimmte das Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB ihrer Loslösung zu.
Die Gründung des VKSK als eigenständige Massenorganisation benötigte daraufhin zwei Anläufe. Am 15. Juli 1952 beschloss das Politbüro der SED die Bildung des Verbandes. Ein Zentralverband konstituierte sich am 16. Oktober 1952 und nahm zum 1. Januar 1953 seine Arbeit auf. Das Zentralkomitee (ZK) der SED lehnte am 11. Mai 1953 jedoch die Verbandsgründung ab. Es entbrannte eine Diskussion über die Reorganisation des Verbandes, in deren Folge das ZK am 9. Dezember 1953 die Auflösung des Zentralverbandes und den Aufbau des VKSK beschränkt auf Orts- und Kreisebene beschloss.
Der Ministerrat der DDR erließ am 22. April 1954 die „Verordnung zur Förderung des Kleingarten- und Siedlungswesen und der Kleintierzucht“, die die Grundlagen für eine erneute Verbandsgründung legte, mit der Vorgabe, dass der künftige VKSK die Planung von Kleingartenanlagen betreiben solle.