Kleingärtner gehen auf die Barrikaden, Kreistagsmitglieder lehnen den Müllzwang ab.
Kleingärtner müssen künftig zwei Mal Müllgebühren zahlen – für ihre Wohnung und für ihre Parzelle. Warum eigentlich muss es jetzt diesen Anschlusszwang für die Kleingärtner geben?
Ausschlaggebend war ein Urteil des Magdeburger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019. Dieses ging, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin, davon aus, dass für Kleingartenanlagen ein Anschlusszwang besteht.
Es ergibt sich unmittelbar aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, dass Grundstücke, auf denen Abfälle anfallen können, an die öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung anzuschließen sind.