Gemeinnützige Arbeitsstunden

Ein zwingendes Mittel in einer Kleingartenanlage

Jeder Kleingartenverein jammert nur noch rum und hat kein Geld. Wie sieht es denn bei Euch im Kleingartenverein aus? Müssen Eure Mitglieder gemeinnützige Arbeitsstunden leisten?

Wieviel Stunden müssen Eure Mitglieder leisten und was passiert, wenn sie es im Jahr nicht abgearbeitet haben? Was kostet so eine Arbeitsstunde, wenn ich sie bezahlen muss?

Die Anzahl der gemeinnützigen Arbeitsstunden, die Mitglieder in einem Kleingartenverein leisten müssen, kann von Verein zu Verein unterschiedlich sein. In der Regel wird jedoch von jedem Mitglied erwartet, dass es eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden im Jahr leistet, um zur Instandhaltung und Pflege des Vereinsgeländes beizutragen.

Die genaue Anzahl der Arbeitsstunden kann in der Vereinssatzung (was nicht zu empfehlen ist) oder in einer Arbeitsdienstordnung festgelegt sein. Es kann auch sein, dass die Mitglieder bei der Aufnahme in den Verein darüber informiert werden, wie viele Arbeitsstunden sie pro Jahr leisten müssen. Meistens wird das aber in einer Mitgliederversammlung neu festgelegt und an die Anlage angepasst.

Die Kosten für einen Gartenbauhelfer, den man von einer Firma anstellt und als sogenannte „Ersatzleistung“ einsetzen könnte, können je nach Region, Leistungsumfang und Qualifikation der Mitarbeiter unterschiedlich sein. In der Regel kann man aber mit einem Stundenlohn zwischen 30,00 und 50,00 Euro rechnen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für eine Firma höher sein können als die Kosten für die Arbeit eines einzelnen Vereinsmitglieds. 

Unter wirtschaftlichen Bedingungen eines Kleingartenvereins, wäre eine „Ersatzleistung“ in Form von Bezahlung von 30,00 € pro nicht geleistete Arbeitsstunde gerechtfertigt. Schließlich muss auch ein Verein mal wieder etwas mehr wirtschaftlich denken. Kleingartenvereine sind schon längst kein „Ponyhof“ mehr!