Mehr Kleingärten für die Stadt

Neuanlagen und Ersatz für Kleingärten

30 Hektar potenzielle Fläche für Neuanlagen und Ersatz für Kleingärten sollen noch in Frankfurt möglich sein. Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) stellt das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) vor.

Kleingärten gehören immer mehr zur Lebensqualität in der Großstadt. Das betont die Frankfurter Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) gleich zu Beginn, bevor die Folien zum Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) am Donnerstag im Palmengarten präsentiert werden.

Die Wartelisten für Kleingärten in Frankfurt sind lang, die Stadt wächst, Kleingärten müssen Bauprojekten weichen und umziehen.


Anmerkung der Redaktion:
Wo soll das bitte im Bundeskleingartengesetz oder in den Anpassungen stehen? Hat da jemand eine eigene Version des Gesetzes? Im BKleingG steht:  § 3 (1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein.

Zitat aus dem Artikel:
„Thema ist auch, ob man die 300 Quadratmeter Fläche, die Kleingartenpächter:innen haben, nicht auf mehrere Parteien verteilen könnte. Doch das Bundeskleingartengesetz gibt diese Mindestfläche vor.“