Neuanlagen und Ersatz für Kleingärten
30 Hektar potenzielle Fläche für Neuanlagen und Ersatz für Kleingärten sollen noch in Frankfurt möglich sein. Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) stellt das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) vor.
Die Wartelisten für Kleingärten in Frankfurt sind lang, die Stadt wächst, Kleingärten müssen Bauprojekten weichen und umziehen.
Anmerkung der Redaktion:
Wo soll das bitte im Bundeskleingartengesetz oder in den Anpassungen stehen? Hat da jemand eine eigene Version des Gesetzes? Im BKleingG steht: § 3 (1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein.
Zitat aus dem Artikel:
„Thema ist auch, ob man die 300 Quadratmeter Fläche, die Kleingartenpächter:innen haben, nicht auf mehrere Parteien verteilen könnte. Doch das Bundeskleingartengesetz gibt diese Mindestfläche vor.“