Etappensieg für Potsdam im Rechtsstreit um Kleingartenanlage am Karl-Liebknecht-Stadion
Die Grundstückseigentümerin will Häuser bauen, die Stadt Potsdam die Kleingärten erhalten. Der Fall der Babelsberger „Kleingärten Obere Donarstraße/Concordiaweg“ ging vor Gericht. Nun ist eine Entscheidung gefallen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Normenkontrollantrag einer Grundstückseigentümerin gegen den Bebauungsplan Nr. 122-2 „Kleingärten Obere Donarstraße/Concordiaweg“ abgelehnt.
Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 574 vom 11.11.2022 der Stadt Potsdam