„Der dauerhafte Erhalt dieser seit Jahrzehnten bereits gärtnerisch genutzten Flächen und deren Sicherung als Kleingärten ist zugleich auch ein wichtiger Bestandteil des Babelsberger Landschaftsraums. Diese Flächen sollen auch zukünftig wieder wichtige Erholungsfunktionen erfüllen, nicht nur für die Babelsberger Bevölkerung“
„Die Landeshauptstadt Potsdam unterstreicht damit einmal mehr das Ziel, die Flächen am Angergrund als Kleingärten dauerhaft und planungsrechtlich zu sichern“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.
Der Satzungsbeschluss stützt sich damit konsequent auf den Rahmen, der mit dem Flächennutzungsplan, den Ergebnissen der in diesem Raum durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen und mit dem Stadtentwicklungskonzept Kleingärten für diese Flächen beschrieben ist.
„Der dauerhafte Erhalt dieser seit Jahrzehnten bereits gärtnerisch genutzten Flächen und deren Sicherung als Kleingärten ist zugleich auch ein wichtiger Bestandteil des Babelsberger Landschaftsraums. Diese Flächen sollen auch zukünftig wieder wichtige Erholungsfunktionen erfüllen, nicht nur für die Babelsberger Bevölkerung“, so Rubelt weiter.