Uralt-Gesetz verbietet Holzöfen im Kleingarten
Obwohl die meisten Häuser im Wiener Kleingarten richtige Wohngebäude sind, bleiben Bewohner vom Gas abhängig.
Anders als Gartensiedlungen, wo mit Holz, Pellets und Co. geheizt werden darf, ist das im Kleingarten verboten. Betroffene fühlen sich benachteiligt. Ändert die Stadt Wien bald das Gesetz?
Kleingärtner sind sauer: Eine Bestimmung im Kleingartengesetz aus 1919 verbietet ihnen, mit festen Brennstoffen (Brennholz, Pellets, Kohle etc.) zu heizen. Kurz nach dem Ersten Weltkrieg war das auch richtig. Man hatte Angst, die notdürftigen Bretterverschläge könnten Feuer fangen.