ist die Dachorganisation der deutschen Kleingärtner und Kleingärtnerinnen und damit die Interessenvertretung des deutschen Kleingartenwesens. Unter dem Dachverband existieren 20 Landesverbände mit 14.000 Kleingärtnervereinen.
Auf die Vereine verteilen sich mehr als 900.000 Kleingärten, die von rund fünf Millionen Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen genutzt werden. Die Kleingärten umfassen zusammengenommen eine Fläche von 46.000 Hektar. Das sind 0,25 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Die Entwicklung eines organisierten Kleingartenwesens begann Mitte des 19. Jahrhunderts. Der erste Zusammenschluss, der Reichsverband, wurde am 21. August 1921 gegründet.
Im § 1 der Satzung schrieben die Gründer: „Der Reichsverband der Kleingartenvereine Deutschlands bezweckt unter Fernhaltung parteipolitischer und konfessioneller Bestrebungen den Zusammenschluss aller Inhaber von Kleingärten“. Dieses Ziel hat der Verband bis in die Gegenwart verfolgt, auch wenn Name und Rechtsform im Verlauf seines Bestehens mehrfach gewechselt haben. Im Jahr 1938 erwirtschaftete der eine Million Mitglieder zählende Reichsbund der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e.V. auf einer Gesamtfläche von 45.000 Hektar 350 Millionen kg Obst und 300 Millionen kg Gemüse.
Über vier Jahrzehnte bestanden als Folge der Teilung Deutschlands zwei eigenständige Verbände. In der DDR waren die Kleingärtner und Kleingärtnerinnen im Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) organisiert. Seit der Wiedervereinigung sind die mittlerweile 20 Landesverbände unter dem Dach des BDG vereint. Leitbild des Bundesverbandes
Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG)