Der Bebauungsplan der Gemeinde Jockgrim (Kreis Germersheim) erlaubt auf den Gartengrundstücken nur Hütten mit einer Größe von maximal zehn Quadratmetern. Manche Gärten befinden sich auch in einem Wasserschutzgebiet. Dort sind Hütten ganz verboten, sagt der Leiter der Bauabteilung der Kreisverwaltung Germersheim, Robert Tiesler.