
Acht klare und deutliche Punkte für ein Umdenken und Neuordnung
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) oder die gemeinnützige GmbH (gGmbH) stellen attraktive Alternativen zu einem Verein oder Verband dar, insbesondere für Organisationen, die von strukturellen Problemen in Vereinen (z. B. Überalterung, persönliche Streitigkeiten, oder Missbrauch von Geldern) betroffen sind. Beide Gesellschaftsformen bieten klare organisatorische, rechtliche und finanzielle Vorteile, die sowohl Effizienz als auch Sicherheit gewährleisten.
- Klare und strikte Haftungsregelungen
Die gUG und gGmbH beschränken die Haftung ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen.
- Privatvermögen geschützt: Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, wie es in einigen Fällen bei Vereinsvorständen vorkommen kann.
- Rechtssicherheit: Dies sorgt für eine klare Trennung zwischen Privatpersonen und der Organisation und minimiert das Risiko persönlicher Haftung für Verfehlungen oder Fehlentscheidungen.
- Im Gegensatz dazu birgt die Mitgliedschaft oder Vorstandsarbeit in einem Verein bei mangelhafter Absicherung (z. B. keine D&O-Versicherung) erhebliche Risiken für Privatpersonen.
- Professionelle Unternehmensstruktur
Die gUG/gGmbH zeichnet sich durch eine streng regulierte und transparente Unternehmensstruktur aus, die von außen als professioneller und glaubwürdiger wahrgenommen wird.
- Feste Verantwortlichkeiten: Entscheidungen werden von Geschäftsführern oder Gesellschaftern getroffen, nicht von wechselnden oder überalterten Vorständen.
- Keine Vereinsmeierei: Es gibt keine Abhängigkeit von ehrenamtlichem Engagement oder demokratischen Abstimmungen, die häufig von persönlichen Befindlichkeiten, Streitereien oder Interessenkonflikten geprägt sind.
- Flexibilität: Die internen Strukturen können im Gesellschaftsvertrag an die spezifischen Bedürfnisse der Organisation angepasst werden, ohne an starre Vereinsregeln gebunden zu sein.
- Effiziente und zukunftssichere Entscheidungsfindung
Ein häufiges Problem in Vereinen ist die schleppende Entscheidungsfindung, insbesondere bei größeren Mitgliederzahlen oder unterschiedlichen Interessenlagen.
- Keine Mitgliederversammlungen nötig: Entscheidungen in einer gUG/gGmbH werden durch die Geschäftsführung oder die Gesellschafterversammlung getroffen. Dies ermöglicht eine klare, schnelle und effiziente Umsetzung von Projekten.
- Unabhängigkeit von Ehrenamtlichen: Anders als in Vereinen, bei denen Vorstandspositionen oft nicht mehr besetzt werden wollen, kann die Geschäftsführung einer gUG/gGmbH professionell und langfristig bestellt werden.
- Schutz vor Untreue und persönlicher Bereicherung
In der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle von Untreue, Betrug und persönlicher Bereicherung in Vereinen und Verbänden, bei denen Gelder zweckentfremdet oder missbräuchlich genutzt wurden. Die gUG/gGmbH minimiert solche Risiken durch ihre klaren rechtlichen Vorgaben:
- Strenge Regulierung: gUGs und gGmbHs unterliegen der Überwachung durch das Handelsregister und die Finanzbehörden. Die Buchführung und Verwendung von Mitteln ist transparent und prüfbar.
- Keine persönliche Bereicherung: Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen ausschließlich in die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft reinvestiert werden.
- Unverkäufliche Gesellschaftsanteile: Gesellschafteranteile können nicht verkauft, vererbt oder anderweitig übertragen werden. Dadurch wird der Zweck der Gesellschaft dauerhaft gewahrt.
Diese Maßnahmen bieten einen erheblich besseren Schutz vor Missbrauch als die oft laxen Kontrollen und internen Konflikte in Vereinen.
- Finanzielle Nachhaltigkeit und Flexibilität
Eine gUG/gGmbH bietet größere finanzielle Möglichkeiten und mehr Handlungsspielraum als ein Verein:
- Wirtschaftliche Tätigkeiten erlaubt: Eine gUG/gGmbH darf wirtschaftlich tätig sein, sofern die Gewinne in die gemeinnützigen Zwecke reinvestiert werden. Das ermöglicht eine nachhaltige Finanzierung und größere Unabhängigkeit von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen.
- Professionelle Buchführung: Die gesetzlichen Anforderungen an die Buchhaltung sorgen für Transparenz und verhindern Missbrauch.
- Flexiblere Kapitalaufbringung: Anders als bei einem Verein können die Gesellschafter einer gUG/gGmbH Kapital einbringen oder erhöhen, um Projekte oder Investitionen zu finanzieren.
- Transparente und zuverlässige Organisationsführung
Die Geschäftsführung einer gUG/gGmbH ist eine klare und verantwortungsvolle Position, die im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
- Vermeidung von Konflikten: In einem Verein führen persönliche Differenzen oft zu Streitigkeiten oder Stagnation. In einer gUG/gGmbH ist die Rollenverteilung klar definiert, und die Gesellschafterversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan.
- Vermeidung von Machtmissbrauch: Da die Verwendung von Geldern streng reguliert ist, sind persönliche Bereicherungen ausgeschlossen.
- Langfristige Stabilität
Eine gUG/gGmbH ist unabhängig von Mitgliederschwankungen oder alternden Vorständen.
- Keine Überalterung: In vielen Vereinen gibt es das Problem, dass keine jüngeren Mitglieder bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Die gUG/gGmbH bleibt jedoch stabil, unabhängig vom Alter oder Engagement einzelner Personen.
- Langfristige Planung: Gesellschaftsverträge schaffen klare Verhältnisse für die langfristige Ausrichtung und die Nachfolgeplanung, ohne von demokratischen Abstimmungen oder wechselnden Mitgliedern abhängig zu sein.
- Steuerliche Vorteile trotz Professionalität
Genau wie ein gemeinnütziger Verein genießt die gUG/gGmbH steuerliche Vorteile:
- Befreiung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für gemeinnützige Tätigkeiten.
- Spenden an eine gUG/gGmbH sind steuerlich absetzbar, was eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit bietet.
Im Gegensatz zu einem Verein sind die finanziellen Strukturen jedoch klarer und unterliegen strengeren Vorschriften, was Missbrauch unwahrscheinlicher macht.
Fazit: Die bessere Alternative zu Vereinen und Verbänden
Eine gemeinnützige UG oder GmbH ist eine moderne, sichere und professionelle Alternative zu einem Verein oder Verband. Sie überzeugt durch:
- Klare Haftungsbeschränkungen und Transparenz,
- Schutz vor Machtmissbrauch,
- Effiziente Entscheidungsprozesse,
- Finanzielle Flexibilität und Nachhaltigkeit,
- Langfristige Stabilität ohne Abhängigkeit von Ehrenamt oder demokratischen Konflikten.
Besonders in Bereichen, in denen Vereinsstrukturen aufgrund von „Vereinsmeierei“, Überalterung oder Missbrauch problematisch geworden sind, bietet die gUG/gGmbH eine zukunftssichere Lösung, die Gemeinnützigkeit und Professionalität miteinander verbindet.
Anmerkung der Redaktion zum Thema Kleingartenwesen:
Na, es wird doch wirklich Zeit, dass jemand mal die heilige Kuh der Kleingartenvereine schlachtet! Jahrzehntelang konnten Millionen an Geldern fröhlich verschwinden – durch Untreue, persönliche Bereicherung und Betrug. Sogar ein ehemaliges Mitglied des Bundesverbandes selbst, offenbar ein Meister des moralischen Limbo-Tanzes, hat sich dabei nicht lumpen lassen. Aber halt, das reicht ja nicht: Verbände gönnen sich selbst Denkmäler, finanziert durch grotesk überhöhte Verbandsbeiträge, während sie ihren Mitgliedern predigen, wie wichtig Sparsamkeit und Gemeinsinn doch seien.
Und der Gipfel? Ein Bundesverband, der nichts Besseres zu tun hat, als ein völlig unwirtschaftliches „Bundeszentrum“ für schlappe 5 Millionen Euro aus Bundesmitteln und Beitragsgeldern hochzuziehen – vermutlich mit goldenen Türklinken und einem Marmorbrunnen im Foyer, damit auch jeder versteht, wohin das Geld fließt. Ist es nicht herzerwärmend, wie „gemeinnützig“ man hier doch agiert?
Doch es wird noch besser: Aktuell zeigt sich, dass die „heile Welt“ der Gartenvereine tatsächlich ein wahres Paradies ist – allerdings für Korruption. Beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow verschwanden mindestens 600.000 Euro, während eine Funktionärin eines anderen Vereins locker 300.000 Euro für private Zwecke zweckentfremdete. Laut Gericht wurde das Geld in unauffälligen Tranchen von 200 bis 12.000 Euro abgezweigt. Da fragt man sich schon: War das ein Gartenverein oder eine illegale Nebenbank? Und was war im Leipziger Kreisverband, in Rostock und Nordrein-Wesfalen? Wieviel Millionen sind hier insgesamt verschwunden?
Und was macht die sogenannte „Lobby der Kleingärtner“? Sie bezeichnen sich stolz als deren Vertreter, doch wo war diese „Lobby“, als hunderte Hektar Kleingartenanlagen sang- und klanglos vernichtet wurden? Wo war das Aufbegehren, die Proteste, das Auf-den-Tisch-Hauen? Vielleicht zu sehr damit beschäftigt, sich die Gehälter für Vorstands- und Geschäftsführer-Posten pünktlich überweisen zu lassen.
Um das mal mit den weisen Worten von „Werner“ zu fragen: „Tut das Not?“ Wirklich? Vielleicht sollte man diese Frage auch den Mitgliedern stellen, die ihre Pachtbeiträge offenbar nicht nur für den Verein, sondern auch für die „private Altersvorsorge“ mancher Funktionäre zahlen. Und während die Mehrheit der Kleingärtner ehrlich und anständig ist, bleibt doch der bittere Nachgeschmack eines „systemischen Versagens der Kontrollmechanismen“, wie es Experten formulieren.
Ein radikaler Umbruch ist wohl mehr als überfällig. Diese Strukturen haben sich nicht nur überlebt, sie sind zu Selbstbedienungsläden verkommen, in denen Verantwortliche die Interessen ihrer Basis nur noch als lästige Formalität wahrnehmen. Vielleicht wird es Zeit, den Gartenverein der Zukunft neu zu denken – mit gemeinnützigen Strukturen, die Transparenz und Kontrolle ernst nehmen, bevor noch mehr „Leichen im Keller“ auftauchen. (ak)