Es bleibt beim Abriss der Gartenhäuser

Jockgrim

Nach dem Brand mehrerer illegaler Freizeithütten in einem Schutzgebiet müssen die restlichen abgerissen werden. Ob Tomatenhäuser und Kinderschaukeln erlaubt sind, will die Gemeinde klären.

Der Bebauungsplan für das Kleingartengebiet „Schemmel“ im Tiefgestade der Ortsgemeinde wird angepasst: Mit dem Ziel, auf allen Grundstücken im Gebiet das Aufstellen eines kleinen Geräteschuppens zu erlauben. Bisher durften kleine Schuppen nur in einem Teil des „Schemmels“ errichtet werden. Nachdem sich der Wasserschutzzonenbereich geändert hat, sollen jetzt alle Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes gleichgestellt werden.

Der Kreis habe Verfügungen mit einer Frist zum Rückbau verschickt, ein Teil der Hütten-Besitzer habe schon entsprechend gehandelt, so Baumann. Deshalb sei der Wunsch der anderen nach einer Fristverlängerung, bis der Bebauungsplan geändert wurde, nicht erfüllbar.