Na was denn nun?
Gehören Blumen nun zur kleingärtnerischen Nutzung oder nicht?
Seit ewigen Jahren gibt es die Mythen, Missverständnisse und immer wieder kehrende Diskussionen zum Thema Blumen und der kleingärtnerischen Nutzung, wenn es um die Auflagen von Vorständen zum Obst- und Gemüseanbau geht.
Wenn man sich das Urteil des BGH´s durchließt, gehören die Blumen eindeutig NICHT zum Obst- und Gemüseanbau, sondern zum Punkt 2!
Wenn man sich das Urteil des BGH´s durchließt, gehören die Blumen eindeutig NICHT zum Obst- und Gemüseanbau, sondern zum Punkt 2!
Für die materiellen Dinge des Kleingartens hat sich folgende Einteilung in drei Kategorien (30 % – Regel) entwickelt.
1. Gartenerzeugnisse:
Anpflanzung insbesondere von Obstgehölzen, Gemüsepflanzen, Wildgemüsepflanzen, Heilpflanzen und Gewürzpflanzen, Wildfruchtpflanzen, Feldfruchtpflanzen und dazu die Nutzung von Frühbeetkästen, Kleingewächshaus etc.
2. Zierpflanzen und Gräser:
Anpflanzung von Sommerblumenpflanzen, Zwiebel- und Knollenpflanzen, Stauden, Ziergehölzen (Moorbeetpflanzen, Rosen, Klettergehölze) ohne Laub- und Nadelhölzer, sowie Rasen durch Bewuchs mit Gräsern.
3. Bauliche Anlagen und sonstige Einrichtungen:
Laube, Rankgerüste, Sitzplätze, Wasserbecken, Biotop, Hauptweg, Zaun, Gartentür, Sandkasten, Schaukel, Bienenstand, gestalterische Elemente etc.