Kündigung droht zum 15. Juli 2025
Der Kleingärtnerverein „Deisterblick“ in Gehrden-Lemmie steht vor dem Aus. Die Anlage weist zahlreiche Mängel auf, die laut dem Bezirksverband behoben werden müssen. Andernfalls droht bis zum 15. Juli 2025 die Kündigung des Pachtvertrags.
Die Kolonie mit ihren 32 Parzellen wirkt im Winter ruhig, doch der Druck steigt. Es geht um die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes: Hecken und Zäune dürfen maximal 1,20 Meter hoch sein, Lauben nicht größer als 24 Quadratmeter.
Zudem müssen Kleingärten nach der Drittelregel genutzt werden – ein Drittel kleingärtnerische Nutzung, ein Drittel Laube, ein Drittel Rasen. Auch zu hohe Kirsch- und Walnussbäume verstoßen gegen die Vorschriften.
Viele der geforderten Maßnahmen sind für die Vereinsmitglieder, teils über 80 Jahre alt, eine Herausforderung. Besonders problematisch ist der Rückbau zu großer Lauben, die oft über Jahrzehnte hinweg errichtet wurden. Auch die Umgestaltung von Parzellen stößt auf Widerstand. „Wer will heute noch Gemüse anbauen?“, heißt es aus der Kolonie.
Der Bezirksverband zeigt sich grundsätzlich tolerant bei geringfügigen Abweichungen, doch die umfassenden Verstöße in der Anlage werden nicht geduldet. Sollte die Kündigung des Vereins erfolgen, könnte der Bezirksverband individuelle Verträge mit den bisherigen Pächtern abschließen.
Ob die Forderungen in der verbleibenden Zeit umsetzbar sind, bleibt fraglich. Der Konflikt verdeutlicht die Spannungen zwischen Tradition und den strengen Vorgaben des Kleingartengesetzes.