BGH: Entschädigungsanspruch des Pächters einer Kleingartenparzelle wegen der Kündigung des Pachtvertrags verjährt nach drei Jahren Veröffentlicht am 6.06.208.01.23 von Andre Kind Keine Anwendung der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 2 BGB Wird der Pachtvertrag eines Kleingärtners gekündigt, so kann ihm ein Entschädigungsanspruch nach § 11 BKleinG zustehen.mehr lesen auf kostenlose Urteile weitere interessante Themen:Gericht lehnt Berufung des Landesverbands…NutzEVChatGPTWer kontrolliert eigentlich diese…