Wuppertal
Die Verwaltung hat der Politik den Abschluss eines neuen Generalpachtvertrags mit dem Kreisverband Remscheid der Kleingärtner e.V. empfohlen.
Der Vertragsentwurf steht am 18. April auf der Tagesordnung des TBR-Betriebsausschusses. Der Rat der Stadt entscheidet darüber am 19. Juni. „Die aktualisierten Regelungen zur Gestaltung des Kleingartens und die Öffnungsmöglichkeiten gegenüber den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes dienen vor allem zur Sicherstellung des Insektenschutzes und der Biodiversität“, heißt es in der Vorlage einleitend.
Der derzeit in Remscheid geltende Generalpachtvertrag zwischen der Stadt Remscheid und dem Kreisverband Remscheid der Kleingärtner e.V. sei vermutlich aus den 1950er Jahren. Die Verwaltung erläutert das so: „Stand bis in die 1960er Jahre noch die Produktion von Nahrungsmitteln im Vordergrund, so ist es heute der Erholungswert. Daher wurde in den 1990er Jahren das Kleingartengesetz neu gefasst. All diese neuen Umstände mussten dringend in einer Anpassung des Generalpachtvertrags berücksichtigt werden.