Laut Bundeskleingartengesetz nicht vorgeschrieben!
Dennoch machen die Kleingartenverbände daraus eine Pflicht in Ihren eigenen internen Ordnungen. In rechtlicher Hinsicht ist aber eine Werermittlung sehr empfehlenswert, um eventuell nachfolgenden Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Kann ich selbst einfach so eine Wertermittlung machen lassen?
Natürlich kann jeder Pächter von seinem Kleingarten eine Wertermittlung machen lassen.
Was kostet das?
Die aktuellen Preise für die Wertermittlung könnt Ihr bei Euren Verbänden erfragen.
Gibt es eine Pflicht für eine Wertermittlung?
Ja, die gibt es. Werteımittlungen sind definitiv vor jedem Pächterwechsel vorzunehmen. Das erstellte Wertermittlungsprotokoll erhält nach Ablauf seiner Einspruchsfrist von zwei Wochen ein Jahr Gültigkeit.
Was wird da gemacht?
Die Bewertung der Gärten war und ist notwendig zur Erhaltung der sozial-politischen und städtebaulichen Funktion des Kleingartenwesens.
Der Wertermittlungsbetrag wird nach dem Sachwertverfahren und den Grundsätzen der Rechtsprechung ermittelt. Dabei werden Anpflanzungen, Baulichkeiten und bauliche Anlagen als Scheinbestandteil nach § 95 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt.
Ausgangsgröße für die Wertermittlung sind die Herstellungskosten zum Fertigstellungszeitpunkt bei Baulichkeiten bzw. Pflanzzeitpunkt bei den Anpflanzungen. Vor dem 03.10.1990 rechtmäßig errichtete Lauben unterliegen dem Bestandsschutz (BKleingG § 20 a).