
Ist schlechter Geschmack strafbar?
Muss man es sich gefallen lassen, wenn das Nachbargrundstück voller Gartenzwerge steht? Dieses Thema beschäftigt sogar die Gerichte. So ist die Rechtslage.
An Gartenzwergen scheiden sich die Geister. Für die einen sind sie der Inbegriff des schlechten Geschmacks, für die anderen sind Gartenzwerge begehrte Sammelobjekte. Grundsätzlich darf jeder in seinem Garten so viele Gartenzwerge aufstellen, wie er möchte, auch wenn sich ein Nachbar an ihrem Anblick stören sollte.
Rein ästhetische Beeinträchtigungen begründen in der Regel noch keinen Anspruch auf Beseitigung der Zwerge – zu unterschiedlich ist hier der Geschmack der einzelnen Gartenbesitzer und zu sehr würden Streitigkeiten zwischen Nachbarn ausgeweitet.