Fakten:
- Eine allgemeingültige Regelung, ob eine Solaranlage im Kleingarten erlaubt ist oder nicht, gibt es im Bundeskleingartengesetz nicht.
- Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen in der Dachfläche, Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 10 Quadratmetern sind bei Behörden genehmigungsfrei.
(Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung!)
Freuen Sie sich jetzt aber nicht zu früh!
Verbot oder Erlaubnis von Photovoltaikanlagen im Garten ist jedoch umstritten, nicht jeder erlaubt seinen Pächtern eine solche Anlage.
Obwohl die Energiegewinnung aus der Photovoltaik nicht nur bekannt, sondern in aller Munde sowie mehr als sinnvoll ist, gibt es immer noch Vereine und Verbände, die die Zeichen der Zeit noch nicht verstanden haben.
In Satzungen und/oder Ordnungen der Vereine sowie der Verbände sind teilweise schon (meistens restriktive) Regelungen vorhanden. Fragen Sie also vorher Ihren Vorstand!
"Lichtverschmutzung"
LED-Beleuchtungen im Kleingarten sind ja voll im „Trend“. Wenn man sich aber so einige Kleingärten ansieht, denkt man manchmal an eine „Lichtorgel“.
Tiere und Pflanzen sind auf die Unterschiede von Hell und Dunkel angewiesen. Neben ökologischen Auswirkungen der Lichtverschmutzung werden auch gesundheitliche Beeinträchtigungen. Wildtiere brauchen die Dunkelheit und Insekten sterben zum Beispiel zum Teil durch die Beleuchtung und fehlen dann in der Nahrungskette und als Bestäuber.
Hier sollte daher die uralte Weisheit „Alles in Maßen!“ wieder Einzug halten. (ak)