Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat noch mehr Konsequenzen

Ein Berliner Amtsgericht hat entschieden, dass der Bezirksverband der Kleingärtner in Pankow keine Mitgliedsbeiträge mehr erheben darf. Der Verband, der sich in einem Insolvenzverfahren befindet, sieht sich mit massiven finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, da ihm nun Einnahmen in Höhe von etwa 350.000 Euro jährlich fehlen könnten.
Das Urteil basiert auf der rechtlichen Regelung, dass Verbände während eines Insolvenzverfahrens keine Beiträge einfordern dürfen. Ein betroffener Kleingärtner hatte dagegen geklagt und fordert nun eine Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge. Weitere Rückzahlungsforderungen könnten folgen.
Die Situation des Bezirksverbands ist prekär: Neben der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die zu Steuerforderungen führt, gibt es Hinweise auf eine jahrelange missbräuchliche Verwendung von Geldern. Innerhalb weniger Jahre seien Schulden in Höhe von 600.000 Euro entstanden. Es wird berichtet, dass Vorstandsmitglieder hohe Gehälter ausbezahlt haben sollen, was mit zur aktuellen Krise beigetragen hat.
Für die Kleingärtner ergeben sich ungewisse Zukunftsperspektiven. Während Pachtverträge auf öffentlichen Flächen voraussichtlich bestehen bleiben, ist die Lage für Grundstücke auf privatem Boden unsicher. Sollte der Verband liquidiert werden, könnten diese Parzellen verlorengehen.
Kritiker fordern eine grundlegende Reform des Verbands und raten dazu, Zahlungen an den Verband nur freiwillig und ausdrücklich als solche zu deklarieren. Die bisherige Praxis der Zahlungsaufforderungen wurde vom Gericht als rechtswidrig eingestuft.