Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung
Der Pächter einer Kleingartenzelle muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg ein in seiner Gartenlaube errichteten Ofen mit Edelstahlschornstein entfernen.
Denn eine solche Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung.