Pächter einer Kleingartenzelle muss in Gartenlaube errichteten Ofen mit Edel­stahl­schornstein entfernen

Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung

Der Pächter einer Kleingartenzelle muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg ein in seiner Gartenlaube errichteten Ofen mit Edel­stahl­schornstein entfernen.

Denn eine solche Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung.


mehr lesen auf kostenlose Urteile