Ohne Zustimmung des Verpächters errichtetes Baumhaus im Kleingarten muss entfernt werden

Baumhaus stellt bauliche Anlage im Sinne des Unterpachtvertrags dar

Darf der Pächter einer Kleingartenparzelle eine bauliche Anlage nur mit Zustimmung des Verpächters errichten, so muss der Pächter bei fehlender Zustimmung ein errichtetes Baumhaus entfernen.