Regionalverband setzt auf Räumungsklagen gegen unbequeme Gartenfreunde
Der Regionalverband der Gartenfreunde Quedlinburg e.V. hat Mitte Oktober 2024 eine Räumungsklage gegen die ausgeschlossenen Mitglieder des Kleingartenvereins „Gute Hoffnung e.V.“ in Westerhausen eingereicht. Dies geschah, obwohl das Landgericht Magdeburg im September 2024 zugunsten eines betroffenen Pächters entschieden hatte. Der Verband argumentiert, dass das Bundeskleingartengesetz in diesem Fall nicht anwendbar sei und beruft sich stattdessen auf Vereinsrecht. Die Interessen-Gemeinschaft-Gartenfreunde Quedlinburg kritisiert dieses Vorgehen scharf und sieht darin einen Versuch, unliebsame Pächter loszuwerden.