Landkreises Vorpommern-Greifswald

Vier Kleingartenverbände im Kampf gegen den Anschlusszwang

Im September 2022 beschloss der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald eine neue Abfallsatzung zum 01.01.2023.

„Dem Anschluss- und Benutzerzwang unterliegen auch Eigentümer und Nutzer von Grundstücken für Wohn-, Erholungs-, Freizeit oder ähnliche Zwecke, auf denen Abfälle aus privaten Haushalten oder anderen Herkunftsbereichen anfallen. 

Das gilt auch für Grundstücke im Bereich einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Die Größe eines Grundstückes oder die Nutzungsdauer sind unerheblich.“

Eine Unterschriftenaktion nach Beendigung der Gartensaison unter Zeitdruck durchzuführen ist nicht ganz einfach, aber 5000 gültige Unterschriften waren ein Erfolg und ermöglichten, dass der Kreistag den Einwohnerantrag annehmen und auch behandeln muss.