
Was gilt als Lärmbelästigung?
Es gibt auch Ruhezeiten, die in Gesetzen und Verordnungen vorgeschrieben sind. Die Ruhe für Sonn- und Feiertage gilt bundesweit. Grundlage für Nachtruhe sind hingegen die Immissionsschutzgesetze der Länder.
Sie verbieten Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören. Das heißt, dass die Geräuschentwicklung nicht lauter als Zimmerlautstärke sein darf.
Im Bundesimmissionsschutz-Gesetz (32. BImSchV) ist der Einsatz von 57 Arten von Maschinen und Geräten in Wohngebieten vorgegeben. Während der Ruhezeiten dürfen bei der Gartenarbeit keine Elektro- und Benzin-Kettensägen zum Einsatz kommen. Manuelle Alternativen wie Heckenscheren dürfen tagsüber jederzeit verwendet werden.