Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentümer aufgrund der Grundsteuerreform eine entsprechende Erklärung abgeben. Das ist online über das Portal ELSTER möglich. Dabei können auch Gärten unter Umständen Grundsteuer-pflichtig werden.
Denn der Besitz von Obstgrundstücken oder Schrebergärten gehört steuerrechtlich zu der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung und findet deshalb seine Entsprechung in der Grundsteuererklärung, erklärt das Finanzamt Hessen auf seiner Website.