Grundsteuer jetzt auch für Garten fällig

Das müssen Sie beachten

Aufgrund der Grundsteuerreform müssen alle Eigentümer:innen eine Erklärung an das Finanzamt übermitteln. Dabei gilt es auch Gärten zu beachten. Viele Hauseigentümer dürften derzeit über der fälligen Grundsteuererklärung brüten.

Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentümer aufgrund der Grundsteuerreform eine entsprechende Erklärung abgeben. Das ist online über das Portal ELSTER möglich. Dabei können auch Gärten unter Umständen Grundsteuer-pflichtig werden.

Denn der Besitz von Obstgrundstücken oder Schrebergärten gehört steuerrechtlich zu der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung und findet deshalb seine Entsprechung in der Grundsteuererklärung, erklärt das Finanzamt Hessen auf seiner Website.

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