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Drohen ihm jetzt Rückforderungen?
In einem Rechtsstreit mit ihrem Dachverband haben Hamburger Kleingärtner einen weiteren wichtigen Sieg errungen. Wie berichtet, war der Landesverband der Gartenfreunde Hamburg (LGH) gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Berufung gegangen.
Das Gericht gab den Kleingärtnern recht und warf dem LGH „ungerechtfertigte Bereicherung“ vor – konnte ihn aber wegen Verjährung nur zu einer Rückzahlung der zwischen 2017 und 2020 erhobenen Beträge an die fünf klagenden Vereine, insgesamt rund 5000 Euro, verurteilen.
24.02.2023 Update:
Es geht um mehr als 600.000,00 € zu unrecht kassierter Mittel von den Mitgliedsvereinen. Will dieser Verband tatsächlich vor den BGH ziehen und sich eventuell sogar blamieren? Benötigt man zu diesem BGH-Vorgehen nicht auch einen Beschluss der Mitgliederversammlung des Verbandes? Es bleibt spannend! (ts)