Beim Tod des Partners gerät die Welt aus den Fugen.
Neben der tiefen Trauer muss auch viel Bürokratisches erledigt werden. Was passiert zum Beispiel mit dem geliebten Kleingarten, den man gemeinsam viele Jahre beackert hat? Ein Erbfall im Kleingarten beschäftigt aktuell einen Mann aus Erfurt.
Nach dem Tod seiner Frau hat der 59-Jährige schriftlich den Antrag gestellt, Mitglied im Kleingartenverein zu werden – denn dies war er bisher nicht. „Doch der Vorstand lehnt das ab. Es soll die Mitgliederversammlung entscheiden“, sagt Großmann. Er habe wohl zu oft kritische Punkte in der Kleingartenanlage angesprochen und sich so unbeliebt beim Vorstand gemacht, vermutet er.